Auflaufschutz
by Alain Wohlfarth • 17. März 2015 • Glossar
Die Arbeitsstättenverodnung (ArbStättV) informiert im Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 über die Pflicht zur Kennzeichnung von Ganzglastüren, durchsichtige Türen und Glaswände. Eine besondere Erwähnung findet sich im Absatz 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer (3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein...
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